Winkler Vorlass: Verlagerung in den Gemeinderat
Ausschlaggebend für die Verlagerung war das Fehlen der Vertragsunterlagen.
Bereits die Vorgangsweise erschien suspekt. Nachträglich wurde der Antrag auf die Tagesordnung genommen. „Wir hatten keine Zeit uns vorzubereiten und anscheinend wurde aus dem Vertrag lediglich der Anhang (S. 11 – 26) beigelegt. Das stellt für uns keine Entscheidungsgrundlage dar“, erklärt Stadtparteiobmann Stadtrat Wolfgang Germ.
„Aufgrund der Vorenthaltung des Vertrages haben wir die Entscheidung in den Gemeinderat verlagert. Diese Vorgehensweise beschreibt die Intransparenz im Haus“, so Germ.
Es ist ein Beschluss über ca. EUR 240.000,- Steuergeld. „Wir stimmten bereits 2016 beim Grundsatzbeschluss den Ankauf zu tätigen dagegen, da auch hier der Vertrag sich noch in finaler Ausarbeitung befand. Wir können als Verantwortliche nicht ohne Kenntnisse des Vertragsinhaltes Entscheidungen ins Blaue treffen“, kritisiert Germ.
Nun steht fest, dass Herr Winkler über 20 Jahre hinweg einen monatlichen Betrag erhalten soll. „Jedoch wurden wir wieder über den Vertragsinhalt und mögliche rechtliche Folgen nicht aufgeklärt, obwohl jedem Gemeinderat das Recht auf Akteneinsicht laut Stadtrecht zusteht“, erklärt Germ.
Die Freiheitlichen halten fest, dass die mögliche Gegenargumentation, dass aus verfassungsgesetzlichen Gründen das Recht auf Datenschutz gewährleistet werden soll, bei einer Persönlichkeit, die im öffentlichen Leben steht und öffentliche Gelder beziehen soll, zu hinterfragen ist.