„Raumordnungsgesetz Neu“ wirft viele offene Fragen auf
Bei Landesrat Fellner muss ein rasches Umdenken erfolgen
In der heutigen Stadtsenatssitzung wurde erstmals über das „neue Kärntner Raumordnungsgesetz 2020“ diskutiert. „In vielen Bereichen fehlt die Konkretisierung. Erst in den nächsten drei Jahren will das Land mittels Verordnungen nachbessern. Damit gibt es zu viele Ermessensspielräume und es wird zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen kommen“, gibt Vizebürgermeister Wolfgang Germ zu bedenken.
Der Klagenfurter Stadtsenat sieht eine Umsetzung der derzeit vorliegenden Fassung sehr kritisch. Eine entsprechende Stellungnahme wurde heute vorbereitet. Kritisiert wird, dass die Stadt Klagenfurt viel zu spät eingebunden wurde. Ein weiterer Streitpunkt sei auch die geplante „Befristung von Bauland“. „Eine Rückwidmung kommt einer Enteignung gleich“, sagt Germ.
Problematisch sei auch, dass Städte und Gemeinden nicht gesondert behandelt werden. Dadurch würden der Stadt erhebliche Nachteile entstehen. „Bei Landesrat Fellner und allen politischen Entscheidungsträgern muss ein rasches Umdenken erfolgen. Ein derart einschneidendes Gesetz braucht mehr Sensibilität in Ausarbeitung und Umsetzung“.
Das „Raumordnungsgesetz Neu“ sei mit dem Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt (STEK 2020) nicht kompatibel, sagt Germ. Das Gesetz würde der Stadt ihre Entscheidungsfreiheit nehmen. Als Ortskern gelte dann nur mehr die Innenstadt, was zB. ein EKZ außerhalb unmöglich machen würde, obwohl z.B. im Stadtteil Viktring rd. 9.000 Menschen leben und es dort auch einen eigenen Ortskern gibt. „Wenn das neue Raumordnungsgesetz beschlossen wird ist ein neues Stadtentwicklungskonzept notwendig. Diese Kosten soll dann auch das Land übernehmen. Bei Rückwidmungen werden Entschädigungen anfallen, auch hier wird es noch einiges zu klären geben“, schließt Germ.