Pflegemangel in der städtischen Seniorenstätte Hülgerthpark
Im Haus 1 soll mit Ende Oktober die Nachtbereitschaft eingestellt worden sein.
Die Bewohner des Hauses 1 in der städitschen Seniorenstätte Hülgerthpark sind entrüstet. Der seit 30 Jahren bestehende Nachtbereitschaftdienst soll laut Bewohner eingestellt worden sein. „Anscheinend wurde das Personal durch eine Nachtglocke ersetzt“, so Stadtparteiobmann Stadtrat Wolfgang Germ.
Mit dem Betätigen dieser Glocke soll ein Signal in das Schwersternzimmer der Pflegestation – also in ein anderes Haus der Seniorenstätte – gesendet werden. Ist jene Station nicht besetzt, zB auf Grund von Pflegeaufgaben, werden die Bedürfnisse der Bewohner im Haus 1 in der Nacht nicht wahrgenommen. „Mir wurde erzählt, dass Bewohner, die zum Beispiel abends Veranstaltungen in der Stadt besuchen, 30 Minuten in der Kälte warten mussten, da niemand die Türe geöffnet hat“, erzählt Germ. „Bedenklicher ist aber, was in einer Notsituation passiert, wenn niemand erreichbar oder Vorort ist“, so Germ.
Laut Kärntner Heimgesetz -K-HG, Fassung vom 04.12.2017 hat der Träger einer Einrichtung nach § 1 Abs. dafür zu sorgen, dass jederzeit eine ausreichende Zahl an entsprechend ausgebildetem Personal, insbesondere für die Betreuung, die Hilfsdienste, die Verwaltung und den sonstigen Betrieb zur Verfügung steht. Der Sparkurs der Koalition macht vor nichts Halt, weder vor dem Gesetz noch vor der Bevölkerung.
Zusätzlich hält die Kärntner Heimverordnung, in Fassung vom 04.12.2017, im
§ 11 „Pflegerische und soziale Betreuung“ unter Absatz 5 folgende Bestimmungen fest: Während der Nacht ist ein Nachtdienst einzurichten. Dieser Nachtdienst ist mit Betreuungspersonal im Ausmaß von mindestens einem Vollzeitäquivalent mit der Berufsberechtigung als Fach-Sozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Altenarbeit gemäß Kärntner Sozialbetreuungsberufegesetz oder einem Vollzeitäquivalent mit der Qualifikation zur Pflegehilfe zu besetzen.