Mathiaschitz handelt im Alleingang und verzichtet zu Lasten der Stadt auf Dividende
Eigenmächtiges Handeln der Bürgermeisterin ist klarer Verstoß gegen das Stadtrecht
In der gestrigen Gemeinderatssitzung wurde das Thema Dividende bzw. Bilanzgewinn der Stadtwerke AG thematisiert. Der Magistratsdirektor bestätigte im Zuge einer Anfrage, dass der Eigentümervertreter der Stadt Klagenfurt, Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz, bei Verzicht des Bilanzgewinnes in der Hauptversammlung zuvor einen Stadtsenatsbeschluss dafür benötige, sagt heute Vizebürgermeister Christian Scheider. In keiner einzigen der vergangenen Sitzungen wurde ein derartiger Beschluss gefasst, somit hat Mathiaschitz ohne Rückhalt der zuständigen Gremien entgegen den Richtlinien in der Hauptversammlung entschieden.
Auf Anfrage an die Gemeindeaufsichtsbehörde im Juli 2013 von der damaligen Vizebürgermeisterin Mathiaschitz um eine Rechtsauskunft im Zusammenhang mit der Vertretungsbefugnis des Bürgermeisters in den Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, kommt diese unter anderem zu folgender Erkenntnis:
„Bei der Vertretung der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee in Haupt- oder Generalversammlungen von Gesellschaftsbeteiligungen handelt es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung.
Es obliegt somit auch nicht dem Bürgermeister, Maßnahmen die in den Haupt- oder Generalversammlungen jener Unternehmen beschlossen werden sollen, an denen die Gemeinde Anteile hält, abzulehnen oder anzunehmen. Die Kompetenz dafür liegt vielmehr bei den zuständigen Kollegialorganen der Stadt. Diese haben somit über all jene Maßnahmen zu befinden, die in den Haupt- oder Generalversammlungen solcher Unternehmen zur Beschlussfassung anstehen. Die eben zitierte Rechtslage findet sich sowohl in § 69 K-AGO als auch in der gleichlautenden Bestimmung des § 69 Abs. 2 K-KStR. 1998. Im Sinn einer einheitlichen Verwaltungspraxis in den Kärntner Gemeinden sind daher – bei gleicher Rechtslage – die einschlägigen Bestimmungen auch gleich auszulegen und umzusetzen.
Abschließend wird festgestellt, dass die Vertretungsbefugnis in der Landeshauptstadt Klagenfurt bei Gesellschaften, an denen die Stadt Anteile hat, dem Bürgermeister zukommt.
Diese Vertretungsbefugnis kommt den Bürgermeister jedoch nur in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung allein zu.
In allen anderen Fällen wird er entweder vor seiner Teilnahme an Beschlüssen in den Gesellschaftsgremien oder spätestens nach einer vorbehaltlich gefassten Zustimmung oder Ablehnung eine Meinungsbildung der zuständigen Kollegialorgane (Stadtsenat oder Gemeinderat) einzuholen haben“.
Fest steht, dass es diesen Beschluss im Stadtsenat nicht gibt und die Bürgermeisterin in der Hauptversammlung den Verzicht auf die Bilanzgewinne nicht mit Vorbehalt sondern endgültig und damit im Alleingang beschlossen hat, so Scheider.
„Des Weiteren wurden in den vergangen Jahren laufend in die Sanierung und in den Neubau von Wasserleitungen investiert was wiederum bedeutet, dass es zu keinen Investitionsrückstau gekommen ist. Eine diesbezügliche Begründung der Bürgermeisterin, den Bilanzgewinn deswegen bei den Stadtwerken zu belassen ist daher obsolet. Der Bilanzgewinn des Vorjahres wurde ebenfalls nicht oder nur teilweise an die Stadt ausbezahlt“, so Scheider abschließend.