Magistratsdirektor hat keine Stellvertretung
Stadtrecht sieht Bestellung einer MD-Stellvertretung vor. Bürgermeisterin Mathiaschitz ist seit 2015 säumig.
Aus aktuellem Anlass fordert Vizebürgermeister Wolfgang Germ die Bestellung eines offiziellen Stellvertreters oder einer Stellvertreterin für die Position des Magistratsdirektors. „Der Leiter des Inneren Dienstes braucht eine offizielle Stellvertretung, so sieht es das Stadtrecht vor“, sagt Germ.
„Seit 2015 gibt es keine Stellvertretung für den Magistratsdirektor, obwohl dies das Stadtrecht klar vorsieht“, sagt Vizebürgermeister Wolfgang Germ.
Gem. § 79 Abs. 5 hat die Bürgermeisterin aus dem Kreis der rechtskundigen Bediensteten eine Stellvertretung für die Position des Magistratsdirektors zu bestimmen. Der Vizebürgermeister fordert, dass dies umgehend erfolgen soll. „Das 4-Augen-Prinzip soll selbstverständlich auch in der Magistratsdirektion gelten. Seit 2015 gibt es dort keine Stellvertretung mehr“, zeigt Germ auf. Als Stellvertreterin anbieten würde sich zum Beispiel die ehemalige Magistratsdirektorin. „Sie wurde einst objektiviert und hat den Posten bereits ausgeübt“, schlägt Germ vor.