Freiheitliche Forderung zum Alkoholverbot am Heiligengeistplatz wird nun endlich umgesetzt
Nicht zu Handeln wäre den Bürgern gegenüber verantwortungslos.
Schon seit längerer Zeit häuften sich Meldungen über Missstände und Belästigungen durch alkoholisierte Personen am Heiligengeistplatz und im Lendhafen. Besorgte Bürgerinitiativen wandten sich mit der Bitte einer Lösung an die Vertreter der Stadtpolitik.
„Wieder einmal sind sich die Reformpartner nicht einig. Mittlerweile ist es ein Spiel der freien Kräfte in der Stadt“, kritisiert Germ.
Die Freiheitlichen reagierten auf die Sorgen der Bürger und forderten ein Alkoholverbot für den Heiligengeistplatz. Sämtliche Ärzte, Anrainer, Elternvereine, Konvent und Kirche, Lokale und Geschäfte, Fahrgäste, Gewerbebetreibende im Umkreis, etc. unterstützten eine Petition der Freiheitlichen. „Aufgrund des großen Zuspruchs dieser Petition brachten wir Anfang Februar einen Dringlichkeitsantrag in der Gemeinderatssitzung ein, der mit fadenscheinigen Argumenten seitens SPÖ und ÖVP abgeschmettert wurde“, stellt Germ fest.
„Eine solche Verordnung soll zum Schutz aller Besucher des Heiligengeistplatzes, vor allem aber der Kinder und Jugendlichen erlassen werden und wird dadurch seitens der Freiheitlichen unterstützt werden. Wieder einmal bestätigt sich, dass die Themen von der FPÖ aufgezeigt werden da die Reformpartner das Ohr nicht am Bürger haben und über deren Köpfe hinweg entscheiden. Nun dürfte der Druck durch die Bürgerinitiative aber doch zu groß geworden sein oder SPÖ und ÖVP lenkten aufgrund der Landtagswahl am kommenden Sonntag ein“, kritisiert Germ.
Die Alkoholverbots- Verordnung muss sich aus der Situation begründen. Die prominente Initiative hat die Notwendigkeit des Verbots ausgiebig begründet. Der Verfassungsgerichtshof besagt: „Die Alkoholverbots- Verordnung ist geeignet, die Störung des Gemeinschaftslebens zu verhindern“. (Erkenntnis 50/2015-10).
„In zweierlei Hinsicht ist es wichtig unsere Bürger und das Gemeinschaftsleben zu schützen. Einerseits von alkoholisierten Personen, die durch den Alkoholkonsum Anstandsverletzungen begehen können. Andererseits ist es eine Präventivmaßnahme, die Kinder und Jugendliche vom Alkoholkonsum abhalten kann. Schon einmal wurde in Klagenfurt eine freiheitliche Forderung zum Alkoholverbot ein Erfolg. Nämlich das Alkoholverbot in den Park und Grünanlagen der Stadt. Bereits damals eine Forderung mit Weitblick“, stellt Germ fest.