Ewiger Job – Abänderungsbeschluss aus 2013 wurde nicht korrekt umgesetzt
Viele Kosten hätten der Stadt Klagenfurt und den Mitarbeitern erspart bleiben können.
Eine Abänderung der Vertragsbedienstetenordnung wurde auf Antrag von Stadtrat Wolfgang Germ im Jahr 2013 im Gemeinderat eingebracht. „Nach Aufkommen des ersten Falles von Pensions- und Aktivbezüge habe ich als damaliger Personalreferent sofort reagiert und einen Antrag in der Gemeinderatssitzung vom 23. April 2013 zur Änderung des § 36 Abs. 1. Lit. I VBO gestellt, welcher mit mehrheitlicher Zustimmung durch FPÖ und SPÖ beschlossen wurde. ÖVP und Grüne stimmten dagegen und waren für die ‚ewigen Jobs‘ als Lösung‘“, erklärt Stadtparteiobmann Stadtrat Wolfgang Germ.
Am 14.07.2016 haben die Freiheitlichen im Gemeinderat abermals angefragt, wie viele Mitarbeiter in jenem Jahr das 65. Lebensjahr erreichen, um festzustellen, ob der Beschluss bereits durchgeführt wurde. Personalreferent Pfeiler hat in dieser Sitzung bestätigt, dass die beschäftigten Mitarbeiter über 65 nicht gehen müssen, da der rechtliche Raum gegeben sei und eine Gesetzesabänderung nur durch den Nationalrat möglich wäre (nachzusehen auf www.klagenfurt.at, Gemeinderats-TV).
Anschließend fand eine öffentliche Diskussion statt, in der Personalreferent Pfeiler behauptete, dass laut Personalabteilung und Magistratsdirektion eine Umsetzung des Beschlusses von 2013 nicht möglich sei. In der Zwischenzeit wurden bereits Klagen der Mitarbeiter beim Gericht eingebracht. Darauffolgend wurde erklärt, dass es nun doch möglich sei das Dienstverhältnis für Mitarbeiter über 65 durch Zustellung einer Auslaufverständigung zu beenden.
„Die Frage, die zustellen ist, warum in der Zeit zwischen der Beschlussfassung im Gemeinderat 2013 und Juli 2016 dies nicht ordnungsgemäß durchgeführt und umgesetzt wurde“, so Germ abschließend.