Einheitliche Verordnung von Innenstadt-Alkoholverbot wäre naheliegende Gesamtlösung
Ausnahmen für Märkte, Veranstaltungen und Gastronomiebetriebe
Derzeit regeln drei verschiedene Verordnungen den Alkoholkonsum in der Innenstadt, zeigt Vizebürgermeister Wolfgang Germ auf. Im Jahr 2007 wurde ein Konsumverbot alkoholischer Getränke in sämtlichen öffentlichen Parkanlagen innerhalb der Ringe erlassen, die Grünanlagenverordnung aus 2015 untersagt Alkoholkonsum auf Spielplätzen und eine Verordnung aus dem Jahr 2018 verbietet Alkoholkonsum am Heiligengeistplatz, im Lendhafen und in der Klostergasse.
„Wir haben einen Fleckerlteppich an Alkoholverboten, das erschwert Kontrollen. Wenn es rechtlich möglich ist sollten die drei geltenden Alkoholverbote zu einer Version zusammengefasst werden und im Zuge dessen das Konsumverbot auf die gesamte Innenstadt ausgeweitet werden“, sagt Germ. Ein weiteres örtlich begrenztes Verbot nur für den Neuen Platz sei zu wenig und würde nur dazu führen, dass sich die Treffen jener mittlerweile bekannten Gruppen auf den Domplatz oder den Alten Platz verlagern. Es sei unklar, ob auf Teilen des Alten Platzes ein Alkoholverbot gilt, weil sich dort ein Kinderspielplatz befindet.
Die Argumentation der Polizei, dass sich der besagte Personenkreis in den kalten Monaten ohnehin zurückziehen würde, lässt Germ so auch nicht gelten. „Mag sein, dass es in der Innenstadt über den Winter keine Gelage mehr gibt. Aber spätestens im Frühjahr beginnt die Diskussion von vorne. Wir sollten uns am Beispiel von Graz orientieren, dort gilt bereits seit 2012 ein Alkoholverbot in der Innenstadt“, so der Vizebürgermeister. Gastronomiebetriebe, Märkte und Veranstaltungen sind natürlich vom Verbot auszunehmen.