Denkfehler bei Strafe falscher Feuerwehrbekleidung
Eine Lösung kann nur im Einvernehmen und im Diaglog hergestellt werden
Ausgangslage: Wenn Feuerwehrleute mit der falschen Kleidung zum Dienst erscheinen, sollen Strafen bis zu 1.500 Euro bezahlt werden. Laut dem neuen Kärntner Feuerwehrgesetz, welches 2021 in Kraft treten soll, soll es möglich sein die Feuerwehrleute deswegen zu bestrafen. „Dieses neue Gesetz kann nur ein Denkfehler sein!“ kritisiert Vizebürgermeister Wolfgang Germ.
Das Feuerwehrwesen in Österreich ist weitgehend auf Basis freiwilliger Feuerwehren organisiert, die ehrenamtlich von der ansässigen Bevölkerung gestellt wird und einen großen und wichtigen Stellenwert in unserer Gesellschaft hat. Die freiwilligen Feuerwehrleute leisten auch gerade jetzt in der Corona-Krise hervorragende und unverzichtbare Arbeit. „Es ist ein sehr sensibles Thema, besonders wenn sich Menschen freiwillig bei der Feuerwehr zur Mitarbeit melden und bereits im Vorfeld von Strafen ausgehen müssen“, sagt Germ. „1.500 Euro Verwaltungsstrafe für falsche Dienstbekleidung kann nur ein Denkfehler sein!“, betont Germ.
Hier wird auf allen Ebenen mit Widerstand zu rechnen sein. Dieses zukünftige Feuerwehrgesetz wird zu prüfen sein, da die Berufsfeuerwehr bzw. die Betriebsfeuerwehr nicht mit der freiwilligen Feuerwehr gleichzusetzen ist, da es überall andere Ansprüche gibt. „Dies kann nur Miteinander und im Einvernehmen geklärt werden“, so Germ abschließend.