Bestehende Nichtraucherbestimmungen werden nicht eingehalten
Anfrage im Gemeinderat eingebracht
Die Forderung nach einem gänzlichen Rauchverbot in der Gastronomie mutet seltsam an, wenn die bestehenden Nichtraucherschutzbestimmungen nicht eingehalten werden, sagt heute der Klubobmann im Freiheitlichen Gemeinderatsklub Andreas Skorianz. Seit 1. Jänner 2009 ist der Nichtraucherschutz auch im österreichischen Gastgewerbe umzusetzen. Im Jänner 2018 wurde in Wien von ÄrztInnen für eine gesunde Umwelt und der IBO Innenraumanalytik eine wissenschaftliche Studie in Raucherlokalen durchgeführt. Dabei wurden in 27 von 28 geprüften Lokalen Verstöße gegen das Tabakgesetz festgestellt. Das Tabakgesetz sieht für den Bereich der Gastronomie ebenso wie für die gesamten übrigen Räume öffentlicher Orte für den Fall der Verletzung des Nichtraucherschutzes Sanktionen vor. Zuständige Verwaltungsstrafbehörde sei der Magistrat, sagt Skorianz.
„Ich habe daher im Gemeinderat eine Anfrage eingebracht wie bisher der Nichtraucherschutz in der Gastronomie in Klagenfurt garantiert wird. Interessant ist, inwieweit es bereits Verwaltungsstrafen dazu gegeben hat“, sagt Skorianz.
Sollte das ab Mai 2018 geplante allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie tatsächlich gekippt werden, müssen jedenfalls die geltenden Nichtraucherschutzbestimmungen endlich eingehalten werden. Ansonsten könne Österreich zu Recht als Aschenbecher Europas bezeichnet werden, sagt Skorianz.
So sei die Abgrenzung von Raucher- und Nichtraucherraum in vielen Lokalen unzureichend. Es sei ein Witz, wenn ein kleiner offensichtlicher Nebenraum (abends unbeleuchtet und unbeheizt!) zum Nichtraucherraum erklärt werde, obwohl das Gesetz dies so eigentlich nicht vorsehe. Alles könne man in Klagenfurt sehen und es bleibe offenbar sanktionslos. Parksünder werden in Klagenfurt gnadenlos bestraft, der Nichtraucherschutz scheint nicht so wichtig. Der jetzige Aufschrei sei heuchlerisch, wenn sich niemand um die Einhaltung der bisherigen Bestimmungen kümmere, schloss Skorianz.