Benediktinerschule: Umlaufbeschluss komplett intransparent
Chaotisches Vorgehen und Vorenthaltung von Informationen nimmt in der Causa Benediktinerschule kein Ende.
Der vorgelegte Umlaufbeschluss sucht seines gleichen. „Eine sachpolitisch korrekte Entscheidung kann mit dem nichtvorhandenen Informationsfluss niemand treffen“, so Stadtparteiobmann Stadtrat Wolfgang Germ.
„Die Stadt sollte sich ein Best-Practise-Beispiel in Bezug auf die Verkaufsabwicklung und Durchführung eines Bieterverfahrens ansehen, zum Beispiel eines der WSE Wiener Standortentwicklung GmbH“,
so Germ.
Der intransparente Umlaufbeschluss weißt keine konkreten Fakten auf. „Es fehlen Informationen über die Kosten der genannten Rechtsanwaltskanzlei und die weiteren Verfahrensschritte“, kritisiert Germ als erstes. Vizebürgermeister Scheider ergänzt, dass er von Beginn an eine öffentliche Ausschreibung gefordert habe.
Zusätzlich liest sich der Umlaufbeschluss bereits wie eine beschlossene Sache in Hinblick auf eine unter Umständen durchführbare Hotelnutzung. „Womöglich hängt dies mit dem gemeinsam von der Stadt und anscheinend einem Investor in Auftrag gegebenen Gutachten zusammen“, beanstandet Germ. Die Stadt ist angehalten ein eigenständiges Gutachten in Auftrag zu geben, um den tatsächlichen Wert des Gebäudes und der Liegenschaft zu erfahren. Es gibt weit mehrere Möglichkeiten dieses Gebäude in Verbindung mit dem Benediktinermarkt auf touristische Art zu nutzen. „Die Vorgangsweise ist fahrlässig, die Überlegungen zum Nachnutzungskonzept hätten bereits im Vorfeld von den Referenten für Schulen und Liegenschaften in Auftrag gegeben werden können. Dann hätte man auch das ewige Nutzungsrecht des Klagenfurter Turnvereins nicht übersehen“, so Vizebürgermeister Christian Scheider.
Auch die angeführte Gewichtung im Umlaufbeschluss, betreffend der Bewertung der eingegangenen Angebote in Hinblick auf die städtebauliche Konzeption mit 60 % und das monetäre Angebot mit 40 %, ist zu hinterfragen. „Dies öffnet bereits vor Beginn des Verfahrens eine Hintertür. Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass Grundstücke, die sich in öffentlicher Hand befinden, nicht direkt verkauft werden sollen, sondern erst nach Durchführung eines öffentlichen Bieterverfahrens an den Bestbietenden verwertet werden sollen“, so Germ. Der nächste undurchsichtige Punkt ist, wer wird die Angebote bewerten? „Wer sitzt in der im Umlaufbeschluss genannten Kommission?“, fragt Germ.
Vizebürgermeister Scheider und Stadtrat Germ werden laut § 64 des Klagenfurter Stadtrechtes die Bürgermeisterin auffordern ohne Verzug eine Sonderstadtsenatssitzung einzuberufen, um alle offenen Fragen zu klären und die Fakten zu präsentieren.