Begegnungszone Neuer Platz
Fußgänger derzeit ohne Rechte
Für die derzeit propagierte Begegnungszone am Neuen Platz gebe es keinerlei Rechtsgrundlage. Diese seien in § 76c StVO genau geregelt. Nichts davon wurde am Neuen Platz eingehalten.
Durch die nunmehr umgesetzten Regelungen sind die Fußgänger am Neuen Platz aller ihrer Rechte beraubt und dem Autoverkehr schutzlos ausgeliefert. Es fehlt an einer Verordnung für eine Begegnungszone, die schnellstens vorgelegt werden muss.