Abwahl ist rechtliche Konsequenz
Die Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 regelt die Wahl des Gemeinderates, aus dem sich der Stadtsenat bildet.
Die Ermittlung der Mandatsverteilung des Gemeinderates, aus dem der Stadtsenat schlussendlich gebildet wird, ist in der der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 festgeschrieben. Hierzu werden ausschließlich die Parteisummen (die auf jede Partei entfallenden gültigen Stimmen) herangezogen. Die FPÖ erzielte bei den Gemeinderatswahlen 2015: 10.732 Stimmen. Daraus ergaben sich zwei Stadtsenatssitze, die der Klub der Freiheitlichen Gemeinderäte mit einem Wahlvorschlag, beschlossen durch die Mehrheit der Klubmitglieder, personell vergab.
Mit einem Austritt aus der Partei und aus dem Klub der Freiheitlichen Gemeinderäte besteht kein Anspruch mehr auf den Stadtsenatssitz, bei dem das auf Parteisummen basierende Ermittlungsverfahren angewendet wird. „Jetzt den Sitz für sich zu behaupten, wäre das gleiche, wenn ich in einer Firma den Job kündige, jedoch weiterhin die ExArbeitsstätte für meine zukünftigen Arbeiten/Arbeitgeber nutzen würde“, so Skorianz.
Es hätte alles nicht so weit kommen müssen. „Wir haben so kurz vor der Wahl und nach jahrzehntelanger Parteizugehörigkeit auch nicht damit gerechnet. Wir haben einen Wahlkampf mit einer starken Doppelspitze geplant. Aber jede Entscheidung im Leben fordert seine Konsequenzen. Nichtsdestotrotz wünschen wir Christian Scheider Alles Gute für den Weg, den er sich selbst ausgesucht hat“, schließt Skorianz.